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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsaufträge
von:
Zhenya Petkova
Schulstr. 6, D-79862 Höchenschwand
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
Höchenschwand, Stand 01.09.2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Personalvermittlung ZHENYA PETKOVA
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1. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Die AGB werden vom Kunden automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
2. Vermittlungsgegenstand
Die Personalvermittlung ZHENYA PETKOVA (nachfolgend Vermittler) berät den Auftraggeber zwecks Einsatzes geeigneter Arbeitnehmer. Bei erfolgreicher Beratung vergibt der Auftraggeber an den Vermittler einen Vermittlungsauftrag. Der Vermittlungsauftrag bedarf der Schriftform. Der Vermittler tritt lediglich als vermittelndes Unternehmen auf und ist nicht als Leiharbeitsfirma oder Unternehmen mit eigenen Angestellten anzusehen. Der eigentliche Arbeitsvertrag kommt zwischen Auftraggeber und Arbeitnehmer ohne Einwirkung des Vermittlers zustande. Der Auftraggeber ist verpflichtet die vermittelten Arbeitnehmer sofort nach Anreise als Saison oder Dauer Beschäftigter, sozialversicherungspflichtig zu melden und bei Bedarf eine Arbeitsgenehmigung einzuholen. Sollten die vermittelten Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigt werden, ist der Vermittler berechtigt den daraus resultierenden Schaden in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Vermittler bei der Auswahl geeigneter Arbeitskräfte durch wahrheitsgemäße Auskunft über die Gegebenheiten (Anzahl Arbeitskräfte, Unterkunft, Kosten, Entlohnung etc.) per Email oder telefonisch zu unterstützen. Der Auftraggeber verpflichtet sich vor Anreise der Arbeitnehmer um eine angemessene Unterbringung der Arbeitskräfte zu kümmern, die den gesetzlichen Anforderungen genügt.
3. Arbeitsbeschreibung / Personalbeschreibung
Sämtliche Angaben zur Arbeit und den Arbeitsbedingungen stammen vom Auftraggeber, er verpflichtet sich diese Angaben gegenüber den vermittelten Arbeitskräften einzuhalten. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Sämtliche Personalbeschreibungen stammen vom Arbeitnehmer. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
4. Provisionsanspruch
Mit Abschluss eines Vermittlungsauftrages zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber und des darauffolgenden Arbeitsvertrages über eine vom Vermittler vermittelte Arbeitskraft bei der Vermittlung von Hilfskräften ist diese Vermittlungsleistung nach Absprache.
Die üblichen Vermittlungskosten werden vom Arbeitgeber übernommen werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__296.html
5. Vermittlungsgebühren der Arbeitnehmer
Die Vermittlungsgebühr der Personalvermittlung ZHENYA PETKOVA gegenüber dem Auftraggeber vermittelten Arbeitnehmer wird gegen Vorlage einer Abtretungserklärung des Arbeitnehmers vom Arbeitslohn abgezogen und der Personalvermittlung ZHENYA PETKOVA vom Auftraggeber überwiesen oder der Auftraggeber wird die Vermittlungskosten selbst tragen, dies muss jedoch schriftlich vereinbart werden und an der Personalvermittlung ZHENYA PETKOVA überweisen.
6. Vertraulichkeits- und Loyalitätsvereinbarung
a.) Kontakte zwischen dem Auftraggeber und den zu vermittelnden Arbeitskräften werden ausschließlich über den Vermittler hergestellt. Eine Umgehung des Vermittlers ist vertraglich nicht zulässig. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, die ihm vom Vermittler zur Verfügung gestellten Kontaktdaten nicht an Dritte weiterzugeben und diese nicht für sonstige eigene Zwecke zu verwenden.
b.) Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere, keine Arbeitskräfte, die ihm bereits zuvor von ZHENYA PETKOVA vermittelt wurden, ohne vorherigen schriftlichen Vermittlungsauftrag mit ZHENYA PETKOVA zu beschäftigen. Das gilt auch für die Vermittlung von Arbeitskräften durch und an Dritte, sofern diese Arbeitskräfte schon zuvor durch ZHENYA PETKOVA an Ihn vermittelt wurden. Dritte sind auch Unternehmen, die demselben Konzern angehören wie der Auftraggeber.
c.) Die Verpflichtung des Auftraggebers unter a.) und b.) besteht während der Dauer der Geschäftsbeziehung. Endet die Geschäftsbeziehung, so bestehen die genannten Verpflichtungen bis zum Ablauf von zwei Kalenderjahren fort.
d.) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es den an Ihn vermittelten Arbeitnehmern untersagt ist, andere Arbeitskräfte an den Auftraggeber zu vermitteln oder an solchen Vermittlungen mitzuwirken.
7. Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert werden und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet werden. Die Kontaktdaten der vermittelten Personen dürfen ohne Einwilligung maximal 3 Jahre gespeichert bleiben und sind danach zu vernichten.
8. Zahlungsformen
Wird zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber oder der Arbeitskraft eine andere Zahlungsform festgelegt, muss diese in schriftlicher Form bestätigt werden. Die Rechnung wird vom Vermittler unverzüglich nach Vollendung der Dienstleistung erstellt und dem Auftraggeber übersandt. Rechnungen werden elektronisch übermittelt. Die Rechnung ist sofort nach Zugang ohne Abzüge zahlbar. Bei Rechtsgeschäften im Europäischen Ausland erfolgen Leistungen nur gegen Vorkasse.
9. Gewährleistung/Haftung
Der Inhalt der redaktionellen Beiträge auf www.petkova-service.de entspricht der Meinung der Verfasser. Für die Richtigkeit der dort gemachten Angaben übernimmt der Verfasser keine Gewähr. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Personalvermittlung ZHENYA PETKOVA als auch gegen deren Mitarbeiter und Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung.
10. Störungen
Der Vermittler wird den vom Auftraggeber genannten Anreisezeitpunkt frühestmöglich nach Erhalt an den Arbeitnehmer weitergeben. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für unpünktliche oder nicht erfolgte Anreisen der Arbeitnehmer. Dafür ist alleine der Arbeitnehmer verantwortlich. Daraus entstehende Schadenersatzansprüche werden von der Personalvermittlung ZHENYA PETKOVA nicht getragen. Bei unverschuldeter kürzerer Arbeitstätigkeit als die in dem Vermittlungsauftrag bekannt gegebenen muss der Arbeitnehmer schadlos gehalten werden. Der Arbeitnehmer sollte mindestens so viel Arbeitslohn erwirtschaften können, um seine Rückfahrt in die Heimat zu bezahlen. Kann der Arbeitnehmer die Rückfahrt nicht bezahlen, tritt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ein. In diesem Ausnahmefall muss der Arbeitgeber die Rückfahrt bezahlen und anteilig die gezahlten Vermittlungsgebühren an den Arbeitnehmer erstatten. Wird die Arbeitskraft vom Auftraggeber nicht wie vereinbart abgerufen oder kann die Arbeitskraft beim Auftraggeber unverschuldet nicht der vereinbarten Tätigkeit nachgehen, muss der entstandene Schaden durch den Auftraggeber erstattet werden.
11. Fehlende Arbeitsverträge
Der Arbeitgeber hat die vertragliche Verpflichtung zur Erstellung eines Arbeitsvertrages vor Arbeitsantritt mit den vermittelten Personen und Zusendung der Kopie an den Vermittler.
12. Wirksamkeit
Sollte mindestens eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so gilt dies nicht automatisch für sämtliche anderen Bestimmungen der AGB.
13. Sonstiges
Zusätzliche Kosten der An- oder Abreise werden in keinem Fall vom Vermittler getragen. Die An- und Abreise wird ausschließlich durch die Arbeitskräfte selbst beauftragt und bezahlt. Die Entlohnung von Arbeitnehmern durch den Arbeitergeber muss in der Währung EUR erfolgen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer nach Arbeitsende eine detaillierte Aufstellung über seinen Verdienst und die Zusammensetzung der Kosten (Unterbringung/Verpflegung etc.) auszuhändigen. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Personalvermittlung ZHENYA PETKOVA. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Lörrach.