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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsaufträge

von:
Zhenya Petkova

Schulstr. 6, D-79862 Höchenschwand

1. Geltungsbereich

  • Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

    2. Umfang des Übersetzungsauftrags

    Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

    3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

    • Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
    • Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
    • Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
    • Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.

      4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

      • Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
      • Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Übersetzung geltend gemacht werden. Danach gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten.
      • Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
      • Ich nehme die Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 1 UStG) in Anspruch und weise in Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert aus.

        5. Haftung

        • Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
        • Der Auftraggeber übernimmt im vollen Umfang die Haftung bei Verletzung des Urheberrechtes aufgrund einer Übersetzung oder bei Schadensersatzansprüchen Dritter.
        • Es besteht keine Haftung für Übersetzungsfehler, die vom Auftraggeber durch unvollständige, unrichtige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen und/oder Unterlagen oder durch fehlerhafte, unleserliche oder nicht vollständige Ausgangstexte verursacht wurden.
        • Die Haftung kann die im Werkvertrag vereinbarte Vergütung bzw. den konkreten Betrag der in Rechnung gestellten Übersetzungsleistung nicht übersteigen.

          6. Berufsgeheimnis

          Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

          7. Mitwirkung Dritter

          • Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
          • Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.

            8. Vergütung

            • Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
            • Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Sie können ohne gesonderte Mitteilung den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand angepasst werden.
            • Die Preise gelten in Euro, wenn keine andere Währung vereinbart wurde.
            • Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
            • Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

              9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

              • Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
              • Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

                10. Rücktrittsrecht

                Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.

                11. Anwendbares Recht

                • Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
                • Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.
                • Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
                • Die Vertragssprache ist Deutsch.

                12. Änderungen und Ergänzungen

                Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

                 

                Höchenschwand, Stand 01.09.2018


                Allgemeine Geschäftsbedingungen der Personalvermittlung ZHENYA PETKOVA

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                1. Allgemeines

                Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Die AGB werden vom Kunden automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

                2. Vermittlungsgegenstand

                Die Personalvermittlung ZHENYA PETKOVA (nachfolgend Vermittler) berät den Auftraggeber zwecks Einsatzes geeigneter Arbeitnehmer. Bei erfolgreicher Beratung vergibt der Auftraggeber an den Vermittler einen Vermittlungsauftrag. Der Vermittlungsauftrag bedarf der Schriftform. Der Vermittler tritt lediglich als vermittelndes Unternehmen auf und ist nicht als Leiharbeitsfirma oder Unternehmen mit eigenen Angestellten anzusehen. Der eigentliche Arbeitsvertrag kommt zwischen Auftraggeber und Arbeitnehmer ohne Einwirkung des Vermittlers zustande. Der Auftraggeber ist verpflichtet die vermittelten Arbeitnehmer sofort nach Anreise als Saison oder Dauer Beschäftigter, sozialversicherungspflichtig zu melden und bei Bedarf eine Arbeitsgenehmigung einzuholen. Sollten die vermittelten Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigt werden, ist der Vermittler berechtigt den daraus resultierenden Schaden in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Vermittler bei der Auswahl geeigneter Arbeitskräfte durch wahrheitsgemäße Auskunft über die Gegebenheiten (Anzahl Arbeitskräfte, Unterkunft, Kosten, Entlohnung etc.) per Email oder telefonisch zu unterstützen. Der Auftraggeber verpflichtet sich vor Anreise der Arbeitnehmer um eine angemessene Unterbringung der Arbeitskräfte zu kümmern, die den gesetzlichen Anforderungen genügt.

                3. Arbeitsbeschreibung / Personalbeschreibung

                Sämtliche Angaben zur Arbeit und den Arbeitsbedingungen stammen vom Auftraggeber, er verpflichtet sich diese Angaben gegenüber den vermittelten Arbeitskräften einzuhalten. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Sämtliche Personalbeschreibungen stammen vom Arbeitnehmer. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.

                4. Provisionsanspruch

                Mit Abschluss eines Vermittlungsauftrages zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber und des darauffolgenden Arbeitsvertrages über eine vom Vermittler vermittelte Arbeitskraft bei der Vermittlung von Hilfskräften ist diese Vermittlungsleistung nach Absprache.

                Die üblichen Vermittlungskosten werden vom Arbeitgeber übernommen werden.

                https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__296.html 

                5. Vermittlungsgebühren der Arbeitnehmer

                Die Vermittlungsgebühr der Personalvermittlung ZHENYA PETKOVA gegenüber dem Auftraggeber vermittelten Arbeitnehmer wird gegen Vorlage einer Abtretungserklärung des Arbeitnehmers vom Arbeitslohn abgezogen und der Personalvermittlung ZHENYA PETKOVA vom Auftraggeber überwiesen oder der Auftraggeber wird die Vermittlungskosten selbst tragen, dies muss jedoch schriftlich vereinbart werden und an der Personalvermittlung ZHENYA PETKOVA überweisen.

                6. Vertraulichkeits- und Loyalitätsvereinbarung

                a.) Kontakte zwischen dem Auftraggeber und den zu vermittelnden Arbeitskräften werden ausschließlich über den Vermittler hergestellt. Eine Umgehung des Vermittlers ist vertraglich nicht zulässig. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, die ihm vom Vermittler zur Verfügung gestellten Kontaktdaten nicht an Dritte weiterzugeben und diese nicht für sonstige eigene Zwecke zu verwenden.

                b.) Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere, keine Arbeitskräfte, die ihm bereits zuvor von ZHENYA PETKOVA vermittelt wurden, ohne vorherigen schriftlichen Vermittlungsauftrag mit ZHENYA PETKOVA zu beschäftigen. Das gilt auch für die Vermittlung von Arbeitskräften durch und an Dritte, sofern diese Arbeitskräfte schon zuvor durch ZHENYA PETKOVA an Ihn vermittelt wurden. Dritte sind auch Unternehmen, die demselben Konzern angehören wie der Auftraggeber.

                c.) Die Verpflichtung des Auftraggebers unter a.) und b.) besteht während der Dauer der Geschäftsbeziehung. Endet die Geschäftsbeziehung, so bestehen die genannten Verpflichtungen bis zum Ablauf von zwei Kalenderjahren fort.

                d.) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es den an Ihn vermittelten Arbeitnehmern untersagt ist, andere Arbeitskräfte an den Auftraggeber zu vermitteln oder an solchen Vermittlungen mitzuwirken.

                7. Datenschutz

                Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert werden und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet werden. Die Kontaktdaten der vermittelten Personen dürfen ohne Einwilligung maximal 3 Jahre gespeichert bleiben und sind danach zu vernichten.

                8. Zahlungsformen

                Wird zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber oder der Arbeitskraft eine andere Zahlungsform festgelegt, muss diese in schriftlicher Form bestätigt werden. Die Rechnung wird vom Vermittler unverzüglich nach Vollendung der Dienstleistung erstellt und dem Auftraggeber übersandt. Rechnungen werden elektronisch übermittelt. Die Rechnung ist sofort nach Zugang ohne Abzüge zahlbar. Bei Rechtsgeschäften im Europäischen Ausland erfolgen Leistungen nur gegen Vorkasse.

                9. Gewährleistung/Haftung

                Der Inhalt der redaktionellen Beiträge auf www.petkova-service.de entspricht der Meinung der Verfasser. Für die Richtigkeit der dort gemachten Angaben übernimmt der Verfasser keine Gewähr. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Personalvermittlung ZHENYA PETKOVA als auch gegen deren Mitarbeiter und Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung.

                10. Störungen

                Der Vermittler wird den vom Auftraggeber genannten Anreisezeitpunkt frühestmöglich nach Erhalt an den Arbeitnehmer weitergeben. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für unpünktliche oder nicht erfolgte Anreisen der Arbeitnehmer. Dafür ist alleine der Arbeitnehmer verantwortlich. Daraus entstehende Schadenersatzansprüche werden von der Personalvermittlung ZHENYA PETKOVA nicht getragen. Bei unverschuldeter kürzerer Arbeitstätigkeit als die in dem Vermittlungsauftrag bekannt gegebenen muss der Arbeitnehmer schadlos gehalten werden. Der Arbeitnehmer sollte mindestens so viel Arbeitslohn erwirtschaften können, um seine Rückfahrt in die Heimat zu bezahlen. Kann der Arbeitnehmer die Rückfahrt nicht bezahlen, tritt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ein. In diesem Ausnahmefall muss der Arbeitgeber die Rückfahrt bezahlen und anteilig die gezahlten Vermittlungsgebühren an den Arbeitnehmer erstatten. Wird die Arbeitskraft vom Auftraggeber nicht wie vereinbart abgerufen oder kann die Arbeitskraft beim Auftraggeber unverschuldet nicht der vereinbarten Tätigkeit nachgehen, muss der entstandene Schaden durch den Auftraggeber erstattet werden.

                11. Fehlende Arbeitsverträge

                Der Arbeitgeber hat die vertragliche Verpflichtung zur Erstellung eines Arbeitsvertrages vor Arbeitsantritt mit den vermittelten Personen und Zusendung der Kopie an den Vermittler.

                12. Wirksamkeit

                Sollte mindestens eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so gilt dies nicht automatisch für sämtliche anderen Bestimmungen der AGB.

                13. Sonstiges

                 Zusätzliche Kosten der An- oder Abreise werden in keinem Fall vom Vermittler getragen. Die An- und Abreise wird ausschließlich durch die Arbeitskräfte selbst beauftragt und bezahlt. Die Entlohnung von Arbeitnehmern durch den Arbeitergeber muss in der Währung EUR erfolgen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer nach Arbeitsende eine detaillierte Aufstellung über seinen Verdienst und die Zusammensetzung der Kosten (Unterbringung/Verpflegung etc.) auszuhändigen. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Personalvermittlung ZHENYA PETKOVA. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Lörrach.